Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Musikschule Tonika

1. Unterrichtsort

Der Unterricht kann in den Räumen der Musikschule, bei der Schülerin/dem Schüler, bei der Lehrkraft oder online stattfinden. Nach Absprache sind auch andere geeignete Unterrichtsräume möglich.

2.  Probemonat

Die ersten vier durchgeführte Unterrichtsstunden gelten als Probemonat. Der Probemonat wird zum regulären Monatsbeitrag berechnet und umfasst wöchentlichen Unterricht gemäß der gewählten Unterrichtsdauer (30 / 45 / 60 Minuten). Eine Ermäßigung ist im Probemonat ausgeschlossen. Die Gebühr ist vor der ersten Unterrichtsstunde auf das Konto der Musikschule zu überweisen.

3. Unterrichtsgebühren

Die Unterrichtsgebühr wird als Jahresgebühr berechnet und in zwölf gleichen Monatsraten erhoben. Die Zahlung ist jeweils bis zum 10. eines Monats fällig. Gegebenenfalls fällt zusätzlich eine Fahrkostenpauschale an. Die monatliche Gebühr inklusive eventueller Fahrkosten ist per Dauerauftrag auf das unten genannte Konto zu überweisen. Für jedes weitere Familienmitglied gewährt die Musikschule eine Ermäßigung gemäß der aktuellen Gebührenordnung.

4. Unterrichtszeiten und Ferienregelung

Der Unterricht findet einmal wöchentlich in Einheiten von 30, 45 oder 60 Minuten statt.
Die gesetzlichen Feiertage, die von den Schulämtern festgelegten beweglichen Ferientage (z. B. Rosenmontag) sowie die Ferien der allgemeinbildenden Schulen im jeweiligen Bundesland sind unterrichtsfreie Zeiten, ohne dass dies einen Anspruch auf Gebührenminderung begründet. Schüler:innen, die während der Ferien Unterricht wünschen, können diesen nach Absprache mit der Musikschule erhalten. Diese Stunden werden gesondert berechnet.

Für berufstätige Schüler:innen, die ihren Urlaub außerhalb der Schulferien nehmen, gilt eine Ausnahmeregelung:

In diesem Fall können ausgefallene Stunden nach Absprache mit der Lehrkraft nachgeholt werden, sofern deren zeitliche Kapazitäten dies zulassen.

5. Vertragslaufzeit

Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertragsbeginn ist entweder das Datum der ersten Unterrichtsstunde oder der erste Tag des Monats, in dem der Unterricht startet.

6. Unterrichtsausfall

Nimmt die Schülerin/der Schüler aus Gründen, die nicht von der Lehrkraft zu vertreten sind, nicht am Unterricht teil, bleibt die Vergütungspflicht bestehen; ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht. Nicht spätestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagte Stunden gelten als gehalten.

Bei längerer Krankheit (mehr als sechs Wochen) entfällt die Vergütungspflicht ab der siebten Woche. Die Schülerin/der Schüler verpflichtet sich, dem Unterricht fernzubleiben, wenn eine Ansteckungsgefahr für die Lehrkraft besteht.

Kann die Lehrkraft den Unterricht nicht erteilen, wird ein Alternativtermin angeboten oder die Gebühr anteilig rückvergütet. Ausnahme: Jede Lehrkraft darf pro Halbjahr (6 Monate) eine Unterrichtseinheit aus Krankheitsgründen ausfallen lassen, ohne dass diese nachgeholt oder erstattet werden muss. Fällt eine Lehrkraft länger aus, ist die Musikschule berechtigt, eine vertretende Lehrkraft einzusetzen. Ein Wechsel der Lehrkraft stellt keinen Kündigungsgrund dar.

7. Probezeit

Die Probezeit beträgt vier Wochen ab Abschluss des Unterrichtsvertrags.

Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen schriftlich per E-Mail mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Der Unterricht während der Probezeit wird zum regulären Monatsbeitrag vergütet.

8. Zahlung per Dauerauftrag

Die Unterrichtsgebühr ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum 10. eines Monats, zu zahlen. Der/die Zahlungspflichtige verpflichtet sich, hierfür einen Dauerauftrag einzurichten. Die Einrichtung des Dauerauftrags ist Voraussetzung für den Beginn bzw. die Fortführung des Unterrichts. Bei jeder Überweisung sind Name der Schülerin/des Schülers sowie Name der Lehrkraft anzugeben. Bei verspäteter Zahlung werden Mahngebühren erhoben:

  • 1. Mahnung: 10
  • 2. Mahnung: 15
  • 3. Mahnung: zusätzlich 20

Die Mahngebühren bleiben auch bei nachträglicher Zahlung des fälligen Betrags geschuldet

9. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

10. Kündigung des Unterrichtsvertrags

Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum 1. eines Monats schriftlich per E-Mail gekündigt werden. Die Kündigung muss bis spätestens zum Ende des Vormonats eingegangen sein, um wirksam zu werden.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Musikschule Tonika

Tel: 01639714964
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